Die Parteien streiten um die Zahlungsverpflichtung der Beklagten aufgrund einer von ihr abgegebenen Erklärung vom 15. März 1994 (Bl. 11 - 12 d.A.), die die Klägerin als harte Patronatserklärung ansieht.
Wegen des Vorbringens der Parteien in erster Instanz und ihrer dort gestellten Anträge wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung verwiesen.
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