KG - Urteil vom 18.01.2002
14 U 3416/00
Normen:
BGB § 305 ;
Fundstellen:
WM 2002, 1190
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 94 O 93/99

Umfang einer Patronatserklärung

KG, Urteil vom 18.01.2002 - Aktenzeichen 14 U 3416/00

DRsp Nr. 2004/19363

Umfang einer Patronatserklärung

1. Eine verbindliche sog. Ausstattungsgarantie der Konzernmutter zu Gunsten einer Tochtergesellschaft für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Kredite einer Gläubigerin liegt vor, wenn die Konzernmutter sich verpflichtet hat, während der Dauer der Kreditbeziehungen jederzeit eine genügende finanzielle Ausstattung sicherzustellen und zugleich noch einen Gerichtsstand und eine Rechtswahl vereinbart werden.2. Bei formularmäßiger Vereinbarung handelt es sich nicht um eine überraschende Klausel i.S. von § 3 AGBG.

Normenkette:

BGB § 305 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Zahlungsverpflichtung der Beklagten aufgrund einer von ihr abgegebenen Erklärung vom 15. März 1994 (Bl. 11 - 12 d.A.), die die Klägerin als harte Patronatserklärung ansieht.

Wegen des Vorbringens der Parteien in erster Instanz und ihrer dort gestellten Anträge wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung verwiesen.