Die Beklagte ist Mieterin einer nicht preisgebundenen Wohnung der Klägerin in B., W.straße ... . Die Parteien streiten um die anteilige Bezahlung von Betriebskosten.
Der Mietvertrag der Beklagten mit dem Rechtsvorgänger der Klägerin vom 12. März 1986 lautet in Auszügen:
"...
§ 2 ...
Neben der Miete werden folgende Betriebskosten4 i. S. d. § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung umgelegt ...
(3) Werden öffentliche Abgaben neu eingeführt oder entstehen Betriebskosten neu, so können diese vom Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften umgelegt und angemessene Vorauszahlungen festgesetzt werden.
..."
In der Fußnote 4 heißt es:
"Unter die Betriebskosten fallen die in der Anlage im Einzelnen aufgezählten Kosten.
..."
Die Anlage lautet auszugsweise:
"Aufstellung der Betriebskosten
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