Der klagende Verbraucherschutzverein hat nach seiner Satzung die Aufgabe, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen. Die beklagte Bank verwendet gegenüber ihren Kunden Allgemeine Geschäftsbedingungen, die in den Ziffern 1.7 und 5.1 des Preisverzeichnisses folgende Klauseln enthalten:
"Bearbeitung einer Pfändung eines Giroguthabens bis zu DM 75,00
Bearbeitung einer Pfändung eines Sparguthabens bis zu DM 75,00"
Testen Sie "Musterverträge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|