Verjährung der Ansprüche von von Vorständen einer AG
BGH, Urteil vom 07.12.1961 - Aktenzeichen II ZR 117/60
DRsp Nr. 1996/15352
Verjährung der Ansprüche von von Vorständen einer AG
Die in Nr. 8 - ebenso in Nr. 9 - geregelten Ansprüche betreffen ausschließlich den Personenkreis der unselbständigen, in einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmer; Mitglieder von Vertretungsorganen juristischer Personen (hier: Aktiengesellschaft) gehören nicht dazu.