OLG Hamburg, vom 12.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 187/03
LG Hamburg, vom 04.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 312 O 484/03
Versandkosten; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im Hinblick auf die Angabe von Versandkosten im Versandhandel; Anforderungen an die Preisauszeichnung im Hinblick auf Versandkosten im Internet-Handel
BGH, Urteil vom 04.10.2007 - Aktenzeichen I ZR 143/04
DRsp Nr. 2007/21477
"Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im Hinblick auf die Angabe von Versandkosten im Versandhandel; Anforderungen an die Preisauszeichnung im Hinblick auf Versandkosten im Internet-Handel
»1. Ein Unterlassungsantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, Artikel des Sortiments ohne den eindeutig zuzuordnenden und leicht erkennbaren Hinweis darauf zu bewerben, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen und ob die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile gelten, ist grundsätzlich unbestimmt, weil er ohne konkrete Bezeichnung einer zu verbietenden Verletzungsform lediglich auf die Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 6PAngV Bezug nimmt.
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