Die Klägerin verlangt von ihrer früheren Arbeitgeberin Schadenersatz, weil diese sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht über den kurz bevorstehenden Eintritt der Unverfallbarkeit ihrer Versorgungsanwartschaft aufgeklärt hatte.
Die Klägerin ist am 20. Oktober 1952 geboren. Sie war seit 1972 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt als Abteilungsleiterin der "..." in S. Sie bezog hier ein Bruttogehalt von 3.800,-- DM monatlich sowie eine Umsatzbeteiligung.
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