(b) »... Nach der Rechtspr. des BGH ist das Bestehen einer nutzbaren Geschäftsverbindung mit Unternehmervorteilen i. S. des § 89 b Abs. 1 Nr. 1 HGB zu bejahen, wenn innerhalb eines überschaubaren, in seiner Entwicklung noch abschätzbaren Zeitraums Nachbestellungen der vom Handelsvertreter geworbenen Kunden zu erwarten sind (vgl. BGH, VersR 70, 250 ..). Welche Zeitspanne dabei im Einzelfall zugrunde zu legen ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Eine generelle zeitliche Begrenzung .. ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. ...
Testen Sie "Musterverträge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|