Vorverlagerung des Aufrechnungsverbots im Konkurs auf den Zeitpunkt der Sequestration
BGH, Beschluß vom 04.06.1998 - Aktenzeichen IX ZR 165/97
DRsp Nr. 1998/15987
Vorverlagerung des Aufrechnungsverbots im Konkurs auf den Zeitpunkt der Sequestration
Eine Vorverlagerung der allgemeinen Aufrechnungsschranke des § 55 Nr. 1 KO auf den Zeitpunkt der Sequestration (§ 106 Abs. 1 Satz 2 KO) widerspricht der Wertung des Gesetzgebers, daß die Aufrechnungsbefugnis für die Zeit vor der Verfahrenseröffnung nur in flexibler Weise durch die Anfechtungsnormen beschränkt werden soll.
Normenkette:
KO § 55 Nr. 1, § 106 Abs. 1 S. 2;
Gründe:
Die Sache wirft im Hinblick auf die Entscheidungen in BGHZ 99, 36, 40 f.; 109, 321, 322 (unter I.) und das Senatsurteil vom 20. März 1997 - IX ZR 71/96 (ZIP 1997, 737, 739) keine ungeklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf. Das Rechtsmittel hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (§§ 114, 554 bZPO).
Nur die §§ 54, 55 und 29 ff. KO begrenzen das Vertrauen von Gläubigern in die Rechtsbeständigkeit der Aufrechnungslage.
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