Auf die Beschwerde der Ehefrau wird der Teilbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Celle vom 12. Dezember 2017 geändert. Der Ehemann wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde - verpflichtet, der Ehefrau Auskunft zu erteilen über sein Einkommen in Form einer systematischen Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben und zwar
hinsichtlich der Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit durch Vorlage der Verdienstabrechnungen Oktober 2016 bis Februar 2018,
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