Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17. April 2015 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Klägerin macht gegen den Beklagten, ihren ehemaligen Handelsvertreter, verschiedene Ansprüche im Zusammenhang mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot (hier: Verbot der Abwerbung von Kunden) geltend.
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