BGH - Urteil vom 03.12.2015
VII ZR 100/15
Normen:
HGB § 90a; BGB § 307 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2016, 84
DB 2016, 8
DStR 2016, 12
MDR 2016, 98
NJW 2016, 401
NJW 2016, 6
VersR 2016, 459
WM 2016, 80
Vorinstanzen:
LG Mosbach, vom 08.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 13/13
OLG Karlsruhe, vom 17.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 15 U 89/14

Wirksamkeit einer in einem Handelsvertretervertrag enthaltenen Klausel zur Unterlassung der Kundenabwerbung durch den Vermögensberater nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses; Regelung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots in einem Vermögensberater-Vertrag; Anforderungen des Transparenzgebots bei Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)

BGH, Urteil vom 03.12.2015 - Aktenzeichen VII ZR 100/15

DRsp Nr. 2016/341

Wirksamkeit einer in einem Handelsvertretervertrag enthaltenen Klausel zur Unterlassung der Kundenabwerbung durch den Vermögensberater nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses; Regelung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots in einem Vermögensberater-Vertrag; Anforderungen des Transparenzgebots bei Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)

BGB § 307 Abs. 1 Bm. Die in einem Handelsvertretervertrag enthaltene, vom Unternehmer als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte Bestimmung "Der Vermögensberater verpflichtet sich, es für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses zu unterlassen, der Gesellschaft Kunden abzuwerben oder dies auch nur zu versuchen" ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 BGB unwirksam.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17. April 2015 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Normenkette:

HGB § 90a; BGB § 307 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin macht gegen den Beklagten, ihren ehemaligen Handelsvertreter, verschiedene Ansprüche im Zusammenhang mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot (hier: Verbot der Abwerbung von Kunden) geltend.