Der Kläger begehrt die Rückzahlung einer Mietkaution.
Zwischen den Parteien besteht ein Mietverhältnis über eine Wohnung in Berlin; die Grundmiete beträgt 490,- DM. Der Mietvertrag vom 15. Juni 2001 enthält unter anderem folgende Regelungen:
"§ 25 Kaution
Der Mieter hinterlegt eine Kaution in Höhe von DM 1.470,00.
§ 28 Sonstiges
...
Der Mieter ist verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen eine Bürgschaft des Vaters nach dem Vordruck des Vermieters vorzulegen."
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