Nach dem Sozietätsvertrag für die von den Parteien geführte Anwalts-, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkanzlei steht einem ausscheidenden Gesellschafter ein Abfindungsguthaben zu, das bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen in fünf Jahresraten auszuzahlen, andernfalls unter Zugrundelegung eines jährlichen Zinssatzes von 5,5 % zu verrenten ist. Der Wechsel eines Mandanten der Gesellschaft zu dem ausgeschiedenen Gesellschafter führt nach dem Sozietätsvertrag zu einer erheblichen Kürzung des Abfindungsguthabens.
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