Die Antragsgegnerin begehrt - als Folgesache - nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit.
Der 1948 geborene Antragsteller und die 1960 geborene Antragsgegnerin schlossen am 14. April 1997 miteinander in Mainz einen notariellen Ehevertrag und am 15. April 1997 daselbst die Ehe. Die Antragsgegnerin war russische Staatsangehörige, Klavierlehrerin und der deutschen Sprache nicht mächtig; sie war, nachdem die Parteien sich seit 1996 über Brief- und Telefonkontakte kennen gelernt hatten, Ende 1996 mit ihrem 1988 geborenen Sohn Sergej aus Russland mit einem Besuchervisum in die Bundesrepublik eingereist.
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