Die Revision gegen das Urteil des 6. Senats für Familiensachen in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. April 2011 wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
Die Parteien streiten im Scheidungsverbund um Zugewinnausgleich und dabei insbesondere um die Wirksamkeit eines Ehevertrages.
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