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2007
BGH
BGH - Beschluß vom 29.11.2007
IX ZB 12/07
Normen:
InsO
§
14
;
Fundstellen:
BGHReport 2008, 350
DZWIR 2008, 166
JuS 2008, 844
MDR 2008, 344
NJW 2008, 1380
NZI 2008, 182
Rpfleger 2008, 220
WM 2008, 227
ZIP 2008, 281
ZInsO 2008, 103
ZVI 2008, 13
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 28.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 326 T 108/06
AG Hamburg, vom 13.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 67b IN 109/06
Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines vollständig dinglich gesicherten Gläubigers
BGH,
Beschluß
vom 29.11.2007
- Aktenzeichen IX ZB 12/07
DRsp Nr. 2008/512
Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines vollständig dinglich gesicherten Gläubigers
»Ist die Forderung eines Gläubigers zweifelsfrei vollständig dinglich gesichert, ist dessen Insolvenzantrag unzulässig.«
Normenkette:
InsO
§
14
;
Gründe:
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