Die Klägerin, eine deutsche Hypothekenbank, nimmt den Beklagten, einen deutschen Diplomkaufmann, aus einem Vertragsstrafeversprechen, hilfsweise aus einer Bürgschaft in Anspruch.
Der Beklagte ist alleiniger Aktionär der C. AG, Z./Schweiz, diese alleinige Aktionärin der spanischen M. S.A. (künftig: M.). Die M., Eigentümerin einer Hotelanlage in Spanien, befand sich Ende 1989 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
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