Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Teil-Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stadt1 vom 20.02.2020 unter Aufhebung der Beschlussformel zu Ziffer 2 und 3 wie folgt abgeändert:
2. Der Antrag des Antragstellers, durch Teil-Beschluss festzustellen, dass die Trennung der Beteiligten am 27.01.2017 erfolgt ist, wird als unzulässig zurückgewiesen.
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