I.
Mit Beschluß vom 15. Januar 2001 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners, der ein Restaurant betrieb, eröffnet. Dieses Verfahren dauert noch an.
Die Gläubigerin hat beim Insolvenzgericht beantragt, ein zweites Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners zu eröffnen, und zur Begründung vorgetragen: Der Schuldner habe den Betrieb des Restaurants mit Einverständnis des Insolvenzverwalters fortgesetzt. Er sei nicht mehr in der Lage, die neu entstandenen Verbindlichkeiten, insbesondere die Lohnansprüche seiner Mitarbeiter, zu denen die Antragstellerin gehöre, zu begleichen. Er habe ihr nunmehr wirksam zum 28. Februar 2003 gekündigt.
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