BAG - 13.11.1985 (4 AZR 309/84)
»... Nach dem ausdrücklichen Wortlaut [des § 613 a Abs. 1 Satz 2 bis 4 BGB] gilt lediglich, daß die Rechte und Pflichten des im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisses übernommen werden müssen und als [...]