BGH - Urteil vom 23.12.1986 (1 StR 598/86)
Obwohl der Angekl. keine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde besaß, betätigte er sich berufsmäßig Ä als »Dr. med.« Ä auf dem Gebiet der Heilkunde. Dabei verabreichte er mehreren Patienten, die ihn für einen [...]