BGH - Beschluß vom 24.02.2005 (VII ZR 86/04)
I. Die Klägerin hat die Beklagte auf Zahlung von 21.985,55 EUR (43.000 DM) aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen. Die Firma I. beauftragte die Klägerin mit Rodungsarbeiten, die für die Bebauung eines Grundstücks [...]