FG Hamburg - Beschluss vom 21.07.2006 (3 K 14/06)
Die Kostenentscheidung folgt aus § 138 FGO. Gemäß § 138 FGO entscheidet das Gericht nach übereinstimmender Erledigungserklärung gemäß billigem Ermessen und unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands [...]