BFH - Urteil vom 19.01.2017 (III R 3/14)
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 18. Oktober 2012 5 K 1066/08 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen. I. Der Kläger und [...]