Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine KG, die das Frachtmotorschiff "A" betreibt. Seit seiner Fertigstellung fährt das Schiff unter deutscher Flagge im internationalen Seeverkehr.
Im Streitjahr (1995) erzielte die Klägerin einen laufenden Verlust. Trotzdem leistete sie eine Liquiditätsausschüttung an die Gesellschafter, auch an die Kommanditisten, deren Kapitalkonten per 31. Dezember 1994 negative Salden aufwiesen. Daraus ergaben sich Gewinne i.S. des § 15a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in unstreitiger Höhe von insgesamt 49 739 DM, weil die Kommanditisten nicht im Handelsregister eingetragen waren und die Ausschüttungen deshalb nicht zu einem Wiederaufleben der Haftung nach § 171 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) führten.
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