10.10 Umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen der Übertragung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG

Autor: Bolk

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Die Begünstigung der Überführung oder Übertragung von Wirtschaftsgütern nach §  6 Abs.  5 EStG mit dem Gebot, Buchwerte fortführen zu müssen bzw. bei einem Vermögenstransfer in eine Kapitalgesellschaft den Teilwert ansetzen zu müssen, hat ausschließlich ertragsteuerrechtliche Bedeutung. Völlig unabhängig davon sind entsprechende Transfers umsatzsteuerrechtlich zu würdigen. Dabei ist von Bedeutung, dass die Begriffe "Betriebsvermögen", "Sonderbetriebsvermögen" und "Gesellschafts- bzw. Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft" umsatzsteuerrechtlich nicht maßgebend sind. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen ausgeführt hat (§  1 Abs.  1 Nr. 1, §  2 Abs.  1 UStG). Die verschiedenen Vermögenstransfers sind umsatzsteuerrechtlich nach folgenden Grundsätzen zu lösen:

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Die Überführung eines Wirtschaftsguts von einem Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen geht davon aus, dass ertragsteuerrechtlich zwei Gewerbebetriebe bestehen. Umsatzsteuerrechtlich liegt dagegen nur ein Unternehmen vor, denn das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers (§  2 Abs.  Satz 2 ). Der Transfer zwischen den verschiedenen Unternehmensteilen ist deshalb als Innenumsatz nicht steuerbar.