| Autor: Bolk |
Die unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person, z.B. eines Angehörigen, in eine neu gegründete Personengesellschaft unter Schenkung eines Mitunternehmeranteils und damit Einräumung eines Kapitalanteils zu Lasten des Kapitalkontos des bisherigen Betriebsinhabers im Rahmen der Unternehmensnachfolge unterliegt nach § 6 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG der Buchwertverknüpfung.1) Der Übergang der Anteile an den Wirtschaftsgütern auf den neuen Gesellschafter ist an die Buchwerte des übertragenden Einzelunternehmers gebunden (§ 6 Abs. 3 Satz 3 EStG). Eine Aufdeckung stiller Reserven erfolgt selbst dann nicht, wenn lediglich die Stellung eines Mitunternehmers ohne Beteiligung am Vermögen eingeräumt wird.2)

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