12.2 Regelungsrahmen des § 24 UmwStG

Autor: Bolk

12.2.1 Nach § 24 UmwStG begünstigte Übertragungen

12.9

Die Übertragung einer Sachgesamtheit in der Form eines Betriebs, Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils wird in den folgenden Fällen von § 24 UmwStG erfasst:1)

a)

Einbringung eines Betriebs in eine neu gegründete Personengesellschaft im Wege der Einzelrechtsnachfolge; dieser Fall ist gleichbedeutend mit der Aufnahme "eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen gegen Einlage" (vgl. abgrenzend § 6 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG für den Fall der unentgeltlichen Aufnahme, siehe oben Rdnr. 11.1 und Rdnr. 11.3).

 

Gleiches gilt für die Einbringung einer freiberuflich tätigen Einzelpraxis (dazu ausführlich Rdnr. 12.143  ff.) in eine GbR, PartG oder PartGmbB2) oder die Einbringung eines land- und forstwirtschaftlich tätigen Betriebs in eine ebenso tätige Mitunternehmerschaft.

12.10

b)