| Autor: Bolk |
Wird ein neuer Gesellschafter in eine bestehende Personengesellschaft aufgenommen und leistet dieser Gesellschafter für die Übernahme der Gesellschafterstellung eine Bar- oder Sacheinlage, die in das Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft gelangt, dann bringen die bisherigen Gesellschafter nach Auffassung sowohl des BMF1) als auch des BFH2) – steuerrechtlich betrachtet – ihre Mitunternehmeranteile an der bisherigen Personengesellschaft in eine um den eintretenden Gesellschafter (neue) erweiterte Personengesellschaft i.S.d. § 24 UmwStG ein.3)

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