18.4 Schuldzinsen im Sonderbetriebsvermögen

Autor: Bolk

18.27

Als Sonderbetriebsausgaben abziehbare Schuldzinsen sind in die Berechnung der Beschränkung des Abzugs nach §  4 Abs.  4a EStG nicht einzubeziehen, soweit die entsprechende Darlehensschuld des Gesellschafters der Finanzierung der Beschaffung von Wirtschaftsgütern dient, die zum Sonderbetriebsvermögen oder zum Anlagevermögen der Personengesellschaft gehören. Unbeachtlich ist dabei, ob der Gesellschafter die Darlehensmittel weitergereicht hat und die Personengesellschaft die Rückzahlungsverpflichtung im Gesellschaftsvermögen als Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter ausgewiesen hat oder ob dem Gesellschafter für die Hingabe der Darlehensmittel (weitere) Gesellschaftsrechte gewährt wurden (Kapitalgutschrift).

18.28