Autor: Bolk |
Seit Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG i.d.F. des BilMoG kann die Begünstigung der durch Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven1) nach den Regeln des § 6b EStG nur noch unabhängig von der Bilanzierung und Bewertung in der Handelsbilanz in Anspruch genommen werden. Die Rechtslage zwingt seit 2010 dazu, das Wahlrecht im Wege einer Überleitungsrechnung (§
Testen Sie "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|