Autor: Bolk |
Veräußert eine Personengesellschaft Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die mindestens sechs Jahre zum Anlagevermögen der Personengesellschaft, gehört haben, ist der Veräußerungsgewinn nach § 6b Abs. 10
Der begünstigte Gewinn entspricht dem Verkaufspreis abzüglich Veräußerungskosten und abzüglich Buchwert der Anteile an einer Kapitalgesellschaft (§ 6b Abs. 2
Testen Sie "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|