| Autor: Bolk |
Die Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen erweist sich als Hindernis, günstige Steuerfolgen herbeizuführen, wenn es darum geht, Umstrukturierungen des Unternehmens einer Mitunternehmerschaft, insbesondere einer GmbH & Co. KG, zu organisieren oder die Übertragung bzw. Einbringung von Anteilen an der Mitunternehmerschaft im Hinblick auf § 6 Abs. 3 oder § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sowie §§
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