Autor: Bolk |
Die Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen erweist sich als Hindernis, günstige Steuerfolgen herbeizuführen, wenn es darum geht, Umstrukturierungen des Unternehmens einer Mitunternehmerschaft, insbesondere einer GmbH & Co. KG, zu organisieren oder die Übertragung bzw. Einbringung von Anteilen an der Mitunternehmerschaft im Hinblick auf § 6 Abs. 3 oder § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG sowie §§ 20, 24 UmwStG zu begleiten. Ursache dafür ist, dass eine Übertragung (ggf. Einbringung) eines Mitunternehmeranteils nur vorliegt, wenn neben dem Anteil am Gesellschaftsvermögen auch die Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens übertragen werden, die zum Zeitpunkt der Übertragung zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören.1)
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