3.7 Aufstellung von Sonderbilanzen in der Praxis

Autor: Bolk

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Die elektronische Übermittlung einer Sonderbilanz nebst Sonder-GuV und Kapitalkontenentwicklung an die Finanzbehörde entbindet in der Praxis nicht von der Notwendigkeit, dem Mitunternehmer, dem das Sonderbetriebsvermögen zuzurechnen ist, in einer sachverständigen Weise eine Sonderbilanz und dazu eine Sonder-GuV auf Grundlage einer ordnungsmäßigen Buchführung anzubieten. Diese Darstellung dient weitergehend nicht nur der Information, sondern auch der Sicherstellung des Bilanzenzusammenhangs in den Fällen, in denen Bilanzposten über mehrere Jahre fortzuführen sind. Nicht zuletzt unterstützt diese fortgeführte Bilanzierung und Entwicklung des Sonderkapitals die zutreffende Ermittlung des Gewinns bei der Veräußerung oder Entnahme des Sonderbetriebsvermögens oder der Veräußerung bzw. Aufgabe des Mitunternehmeranteils (§ 16 Abs. 2 Satz 1 EStG).

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Beispiel 1

Kommanditist K vermietet seit 01.01.04 ein bebautes Grundstück an "seine" KG. Das Grundstück gehörte bisher zum Privatvermögen des K und ist ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden.

Teilwert Grund und Boden

01.01.04

150.000 Euro

Teilwert Gebäude (Baujahr 1980)

01.01.04

450.000 Euro

Die Miete beträgt monatlich 5.000 Euro zzgl. 950 Euro Umsatzsteuer und wurde pünktlich von der KG auf das private Girokonto des K eingezahlt.