Autor: Bolk |
Die ABC-KG hat für 02 laut Gewinn- und Verlustrechnung 360.000 Euro Gewinn erzielt. Laut Gesellschaftsvertrag erhalten die Gesellschafter bei der Gewinnverteilung vorweg eine Mehrkapitalverzinsung, und zwar für das Jahr 02: A = 6.000 Euro; B = 8.000 Euro; C = 4.000 Euro. Die Mehrkapitalverzinsung wurde nicht als Aufwand gebucht. Der Restgewinn ist nach Köpfen zu verteilen!
Bei der Gewinnermittlung und -verteilung ist das Folgende zu berücksichtigen:
A hat 02 an die KG ein Grundstück vermietet. Die KG hat an A in diesem Jahr Mieten i.H.v. 24.000 Euro gezahlt und als Aufwand gebucht. A sind im Zusammenhang mit dem Grundstück 02 Kosten i.H.v. 15.000 Euro entstanden. |
Aufgrund eines Beratervertrags mit der KG hat diese im Jahr 02 an B Beratungshonorare i.H.v. 60.000 Euro zzgl. 11.400 Euro Umsatzsteuer ausgezahlt und als Aufwand (60.000 Euro) bzw. Vorsteuer (11.400 Euro) gebucht. |
C hat der KG ein Darlehen gewährt, die dafür 02 an C 12.000 Euro Zinsen geleistet und als Aufwand gebucht hat. |
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