4.6 Fallstudie zur Gewinnermittlung und -verteilung bei Personengesellschaften (1)

Autor: Bolk

4.109

Die ABC-KG hat für 02 laut Gewinn- und Verlustrechnung 360.000 Euro Gewinn erzielt. Laut Gesellschaftsvertrag erhalten die Gesellschafter bei der Gewinnverteilung vorweg eine Mehrkapitalverzinsung, und zwar für das Jahr 02: A = 6.000 Euro; B = 8.000 Euro; C = 4.000 Euro. Die Mehrkapitalverzinsung wurde nicht als Aufwand gebucht. Der Restgewinn ist nach Köpfen zu verteilen!

Bei der Gewinnermittlung und -verteilung ist das Folgende zu berücksichtigen:

A hat 02 an die KG ein Grundstück vermietet. Die KG hat an A in diesem Jahr Mieten i.H.v. 24.000 Euro gezahlt und als Aufwand gebucht. A sind im Zusammenhang mit dem Grundstück 02 Kosten i.H.v. 15.000 Euro entstanden.

Aufgrund eines Beratervertrags mit der KG hat diese im Jahr 02 an B Beratungshonorare i.H.v. 60.000 Euro zzgl. 11.400 Euro Umsatzsteuer ausgezahlt und als Aufwand (60.000 Euro) bzw. Vorsteuer (11.400 Euro) gebucht.

C hat der KG ein Darlehen gewährt, die dafür 02 an C 12.000 Euro Zinsen geleistet und als Aufwand gebucht hat.