Autor: Bolk |
Die atypisch stille Gesellschaft unterhält als Mitunternehmerschaft neben dem Inhaber des Handelsgewerbes einen selbständigen Gewerbebetrieb, und zwar auch dann, wenn der Inhaber des Handelsgewerbes selbst eine Mitunternehmerschaft oder eine Kapitalgesellschaft ist.
Ist der Inhaber des Handelsgewerbes eine GmbH, dann ist diese GmbH für den Betrieb der atypischen GmbH & Still Schuldnerin der Gewerbesteuer (§
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