Auf die Revision des Beklagten wird der Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. August 2014 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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