FG Düsseldorf - Urteil vom 10.04.2018
10 K 3782/14 F
Normen:
HGB § 121 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
BB 2018, 1520
DStRE 2019, 413
EFG 2018, 1109

Änderung der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes bei Einkünften aus Gewerbebetrieb; Anschaffungskosten beim Erwerb des Kommanditanteils; Bestimmung der Rechtsnatur des als Darlehenskonto bezeichneten Kontos

FG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2018 - Aktenzeichen 10 K 3782/14 F

DRsp Nr. 2018/7606

Änderung der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes bei Einkünften aus Gewerbebetrieb; Anschaffungskosten beim Erwerb des Kommanditanteils; Bestimmung der Rechtsnatur des als "Darlehenskonto" bezeichneten Kontos

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2. sind nicht erstattungsfähig.

Normenkette:

HGB § 121 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Strittig ist, ob der Beigeladenen zu 1. anlässlich des Erwerbs des Gesellschaftsanteils der am 30. Dezember 2003 in die Klägerin eingetretenen Beigeladenen zu 2. durch die Übernahme eines negativen Kapitalanteils der Beigeladenen zu 2. über die Zahlung des Kaufpreises für den Gesellschaftsanteil hinaus in einer Ergänzungsbilanz zu aktivierende Anschaffungskosten entstanden sind, von denen im Streitjahr (2007) den Gewinnanteil der Beigeladenen zu 1. mindernde Absetzungen vorgenommen werden können.