Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12. Februar 2015
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten bis zum Ergehen des Änderungsbescheids vom 8. März 2016 tragen der Kläger zu 84 % und der Beklagte zu 16 %.
Die nach diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten trägt der Kläger.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war zusammen mit K zu je 50 % an einer GbR beteiligt. Im Gesamthandsvermögen der GbR befand sich ein vermietetes Grundstück.
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