BFH - Urteil vom 05.11.2009
IV R 99/06
Normen:
AO § 174 Abs. 3; GewStG § 35b Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 26.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 3205/05

Anknüpfung der Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheides hinsichtlich der Erkennbarkeit der fehlerhaften Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts an die Person des Feststellungsbeteiligten; Stützung des erstmaligen Erlasses eines Gewerbesteuermessbescheides nach Ablauf der Festsetzungsfrist auf § 35b Abs. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG)

BFH, Urteil vom 05.11.2009 - Aktenzeichen IV R 99/06

DRsp Nr. 2010/5639

Anknüpfung der Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheides hinsichtlich der Erkennbarkeit der fehlerhaften Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts an die Person des Feststellungsbeteiligten; Stützung des erstmaligen Erlasses eines Gewerbesteuermessbescheides nach Ablauf der Festsetzungsfrist auf § 35b Abs. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG)

1. Die auf § 174 Abs. 3 AO gestützte Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheides knüpft hinsichtlich der Erkennbarkeit der fehlerhaften Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts an die Person des Feststellungsbeteiligten an.2. Der erstmalige Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides kann nach Ablauf der Festsetzungsfrist nicht auf § 35b Abs. 1 GewStG gestützt werden.

Normenkette:

AO § 174 Abs. 3; GewStG § 35b Abs. 1;

Gründe

A.