I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine im Jahre 1975 gegründete Kommanditgesellschaft (KG). Ihr Zweck ist die Verwaltung eines Grundstücks, an dem sie seit 1975 ein Erbbaurecht besitzt und auf dem sie im Jahre 1977 sieben dreigeschossige Wohnhäuser sowie 29 Kraftfahrzeug-Stellplätze im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau errichtete. In den Streitjahren 1990 bis 1993 erzielte die Klägerin aus dem Grundstück --unstreitig-- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --).
Das Kommanditkapital der Klägerin betrug in den Streitjahren 1 500 000 DM und wurde von einer Mehrzahl natürlicher Personen, darunter auch von dem Beigeladenen, als Kommanditisten gehalten.
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