Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Schleswig vom 17. April 2014 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligte ist Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin der E. GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg. Sie hat die Gesellschaft am 21. August 2009 gegründet; entsprechend ihrem damaligen Sitz wurde die Gesellschaft am 2. Oktober 2009 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Die Beteiligte, die im männlichen Geschlecht geboren worden ist, wurde mit ihren Vornamen "Ja. Ma. " nebst Geburtsdatum als Geschäftsführer der Gesellschaft verzeichnet. Nachdem die Gesellschaft ihren Sitz nach B. verlegt hatte, wurde sie am 16. Juli 2010 im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg eingetragen. Die Beteiligte wurde als Geschäftsführer in Spalte 4b des Handelsregisters unter der laufenden Nummer 1 mit "K. , Ja. Ma. , * , B. " vermerkt.
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