Autor: Bolk |
Die Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Sonderbetriebsvermögen zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG ist nicht nur zwischen bereits bestehenden Gesellschaften zulässig, sondern kann auch im Zusammenhang mit der Gründung einer Schwesterpersonengesellschaft stehen. Ohne Aufdeckung stiller Reserven kann daher durch Gründung einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) ein Wirtschaftsgut des Sonderbetriebsvermögens, vor allem in der Form von funktional wesentlichen und/oder wertvollen Betriebsgrundlagen (Grundstücke, Beteiligungen an Kapitalgesellschaft), von einem Mitunternehmeranteil getrennt werden.1) Die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ist dabei unabhängig davon, ob der verbleibende Mitunternehmeranteil veräußert (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG) oder unentgeltlich übertragen wird (§ 6 Abs. 3 Satz 1 EStG).
BeispielAusgangslage
Fallvariante a) A möchte seinen Anteil an der YA-KG veräußern. Eine Veräußerung des Grundstücks im Sonderbetriebsvermögen ist nicht gewollt. Es gilt deshalb, eine Entnahme zu verhindern. A bringt das Grundstück in eine zu diesem Zweck gegründete A-GmbH & Co. KG als Sacheinlage nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG ein. |
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