FG Köln - Urteil vom 25.08.2015
2 K 975/14
Normen:
UStDV § 61 Abs 1; UStG § 18 Abs 9 Satz 5;
Fundstellen:
BB 2015, 2774

Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung; Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift

FG Köln, Urteil vom 25.08.2015 - Aktenzeichen 2 K 975/14

DRsp Nr. 2015/20964

Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung; Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift

Wird eine Vorsteuervergütung beantragt, ohne dass innerhalb der Antragsfrist eine ausreichende Unterschrift vorliegt, ist der Antrag abzulehnen. Etwas anderes folgt unter anderem nicht aus dem Effektivitätsgrundsatz, nach dem die Ausübung der Unionsrechte nicht übermäßig erschwert werden darf.

Normenkette:

UStDV § 61 Abs 1; UStG § 18 Abs 9 Satz 5;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Berechtigung der Klägerin, Vergütung von Vorsteuer zu verlangen, und hierbei insbesondere um die Frage, ob die Klägerin innerhalb der Antragsfrist einen wirksam unterzeichneten Antrag gestellt hat.