Übersicht: Anwendungsfälle Ergänzungsbilanz

Übersicht: Anwendungsfälle Ergänzungsbilanz

1.

Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen oder Sonderbe­triebsvermögen des Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen der Personenge­sellschaft (§  6 Abs.  5 Satz 4 EStG)

2.

Einlagen aus dem Privatvermögen in das Gesellschaftsvermögen, wenn die Bewer­tung nach §  6 Abs.  1 Nr. 5a oder Nr. 5b EStG abweichend vom Teilwert mit den An­schaffungskosten zu erfolgen hat und es sich nicht um eine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten handelt  

3.

Einbringung eines Betriebs/Teilbetriebs in eine Personengesellschaft (§  24 UmwStG) mit Buchwertfortführung

4.

Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft (§  24 UmwStG) mit Buchwertfortführung

5.

Personenbezogene Steuervergünstigung nach §  6b EStG

6.

Entgeltlicher Erwerb eines Mitunternehmeranteils (Gesellschafterwechsel, siehe dazu Rdnr. 14.46), wobei die Anschaffungskosten aufgrund stiller Reserven den Buchwert des übernommenen Kapitalanteils übersteigen.

 

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