BFH - Beschluss vom 19.03.2014
X R 28/12
Normen:
EStG § 6 Abs. 5 Satz 3;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 23.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2982/10

Aufforderung an den Bundesminister der Finanzen zum Beitritt; Abgrenzung von teilentgeltlicher Übertragung und vollentgeltlicher Übertragung gegen Mischentgelt

BFH, Beschluss vom 19.03.2014 - Aktenzeichen X R 28/12

DRsp Nr. 2014/10636

Aufforderung an den Bundesminister der Finanzen zum Beitritt; Abgrenzung von teilentgeltlicher Übertragung und vollentgeltlicher Übertragung gegen Mischentgelt

Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten und die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Liegt dem Streitfall ein teilentgeltlicher Vorgang oder aber eine vollentgeltliche Übertragung in Gestalt einer Einbringung gegen Mischentgelt zugrunde?2. Unterstellt, es sei der vom IV. Senat des BFH zur Behandlung teilentgeltlicher Vorgänge vertretenen "modifizierten Trennungstheorie" zu folgen: Käme es hierdurch zu Schwierigkeiten bei der Besteuerung des Erwerbers des teilentgeltlich übertragenen Wirtschaftsguts?3. Unterstellt, es sei der vom IV. Senat des BFH zur Behandlung teilentgeltlicher Vorgänge vertretenen "modifizierten Trennungstheorie" zu folgen: Welche Auswirkungen hätte dies für die Beurteilung teilentgeltlicher Übertragungen von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens?4. Welche Argumente sprechen aus Sicht des BMF für die von ihm vertretene "strenge Trennungstheorie"?

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 5 Satz 3;

Gründe

I.