Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr (1994) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger war bis 1993 als Rechtsanwalt in einer Einzelkanzlei freiberuflich tätig.
Am 9. Oktober 1992 schloss der Kläger mit dem bei ihm angestellten Rechtsanwalt R einen Vertrag, der im Wesentlichen folgenden Inhalt hatte:
"Das Bruttogehalt von Rechtsanwalt R beträgt ab Januar 1993 monatlich 6 500 DM. Der Anstellungsvertrag mit ihm endet am 31. Dezember 1993.
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