Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 9. Januar 2013 durch Beschluss nach § 552a ZPO auf seine Kosten zurückzuweisen.
Zulassungsgründe liegen nicht vor, die Revision hat auch keine Aussicht auf Erfolg.
|
Testen Sie "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|