15.2 Ausscheiden aus einer Personengesellschaft ohne Abfindung (§ 6 Abs. 3 EStG)

Autor: Bolk

15.18

Das Ausscheiden aus einer Personengesellschaft ohne Abfindung dürfte regelmäßig auf einer freigebigen Zuwendung (Schenkung, §  516 BGB) beruhen und familiäre Gründe haben. In diesem Fall geht der Mitunternehmeranteil zu Buchwerten im Wege der Anwachsung auf einen Mitgesellschafter oder der (quotalen) Anteile am Mitunternehmeranteil auf mehrere verbleibende Gesellschafter über (§  6 Abs.  3 Satz 1 erster Halbsatz EStG mit Buchwertfortführung nach §  6 Abs.  3 Satz 3 EStG). Dies gilt auch bei der unentgeltlichen Übertragung eines Anteils (Bruchteils) an einem Mitunternehmeranteil. Die Buchwertfortführung ist auch in diesen Fällen zwingend (§  6 Abs.  3 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG). Das Vorliegen eines negativen Kapitalkontos ist dabei grundsätzlich unbeachtlich (siehe zu den Folgen im Hinblick auf §  15a EStG Rdnr. 17.151  ff.).

15.19

Beispiel

Gesellschafter der X-GmbH & Co. KG sind neben der Komplementär-GmbH als Kommanditisten Vater X mit einer Beteiligung von 50 % und die Söhne X1 und X2 mit je 25 %. Aus Altersgründen gibt Vater X seine Mitunternehmerstellung zugunsten seiner Kinder ohne Abfindungsanspruch auf und überträgt seine Anteile an der KG und der Komplementär-GmbH (zur Frage der wesentlichen Betriebsgrundlage siehe bereits Rdnr. 3.132  ff.).

Lösung