I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und sein Vater (V.) waren die einzigen Gesellschafter einer 1981 gegründeten KG. Der Kläger war der persönlich haftende Gesellschafter, V. der Kommanditist. Mit Wirkung vom 1. Januar 1985 schied V. aus der KG aus; der Kläger führte das Unternehmen alleine weiter. Eine Abfindung hatte der Kläger nicht zu leisten.
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