Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für einen in Rumänien geführten Zivilprozess als außergewöhnliche Belastungen.
Der Kläger wird im Rahmen einer getrennten Veranlagung zur Einkommensteuer veranlagt. Seine Ehefrau ist gebürtige Rumänin, die gemeinsam mit ihrem in Rumänien lebenden Bruder Erbin ihres ebenfalls bis zu seinem Tode im Jahr 2009 in Rumänien lebenden Vaters geworden ist. Gegenüber den zuständigen Behörden gab der Schwager des Klägers seine Schwester jedoch als nicht existent an, um dadurch einen auf sich ausgestellten Erbschein und die Erbschaft für sich zu erlangen.
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